FDP belegt Verfassungswidrigkeit (dieser) Privatisierung
10.3. 2007: Mit dem aktuellen Modell der Bahnprivatisierung werden Verluste vergesellschaftet und Gewinne privatisiert. "Anders als der Bund, der mit seiner Eigentümerstellung auch gemeinwohlorientierte Zwecke befolgen muss, handelt der private Miteigentümer ausschließlich unter renditeorientierten Gesichtspunkten." Ungewohnte Töne von der FDP, die in einem Antrag an den Bundestag nachweist, dass das aktuelle Privatisierungsmodell verfassungswidrig ist. Bahnchef Mehdorn dagegen fühlt sich kontrolliert wie ein Straftäter.
"Während der Bund nicht nur Miteigentümer, sondern dauerhafter Finanzier der Schienenwege ist, trifft den privaten Miteigentümer keinerlei Finanzierungsverpflichtung bezüglich der Infrastruktur. Ganz im Gegenteil wird der private Investor daran interessiert sein, die finanziellen Lasten des Schienennetzes in Richtung Steuerzahler zu verlagern, um den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Konzerns insgesamt nicht zu gefährden", stellt die FDP-Bundestatgsfraktion fest.
Die FDP fordert letzten Endes eine verfassungskonforme Bahnprivatisierung. Sie will die Infrastruktur in echtem Bundeseigentum halten, aber den Bahnbetrieb (die Transportgesellschaften) privatisieren.
Winfried Wolf weist jedoch in einer Analyse für "Bahn für Alle" darauf hin, dass Artikel 87e des Grundgesetzes mehr fordert als eine Verantwortung des Bundes für die Infrastruktur, nämlich auch Verantwortung für den Fernverkehr und je nach Auslegung auch für den Güterverkehr auf der Schiene. In der Verfassung steht: "Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes ... sowie deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird."
Die Analyse von Winfried Wolf (PDF, 100 kB)
Link zum FDP-Antrag (PDF, 188 kB)
Ganz anders sieht das Bahnchef und Bahnprivatisierer Hartmut Mehdorn. So, wie es im Gesetzentwurf stehen soll, sei die Deutsche Bahn AG nicht privatisierungsfähig. Die Bahn werde zu stark vom Bund beschränkt und sei darum in ihrer Existenz gefährdet. "So mag der Staat sein Verhältnis zu mehrfach vorbestraften Straftätern regeln", klagt die Bahn über die vom Verkehrsministerium gewünschten Aufsichtsregeln für das Netz, das der Bund der privatisierten Bahn AG leihen will.
Bundestagsabgeordnete und Experten dagegen beurteilen den Gesetzentwurf als zu sehr an den Interessen des Konzerns und zu wenig an den Interessen des Noch-Eigentümers, des Staates, ausgerichtet.
Presseberichten zufolge hat der DB-Vorstand seine Kritik an mehreren Stellen mit kleinen Bomben illustriert, an denen bereits die Zündschnur glimmt.
Wozu mangelnde Kontrolle des Bahnkonzerns bei der Netzinstandhaltung geführt hat, haben am 7. März Experten im Verkehrsausschuss dargestellt. Norbert Hansen, Vorsitzender der Gewerkschaft Transnet und Gegner des DGB-Beschlusses gegen die Bahnprivatisierung, fordert gleich mal, dass der Bund der DB AG mehr Geld für die Instandhaltung der Gleise geben soll. Die Gewinne aus der Gleisnutzung soll dem vorläufigen Gesetzentwurf zufolge die Bahn behalten. Wie sogar die FDP kritisiert: Aufwendungen zahlt die Gesellschaft, Gewinne kassiert der Unternehmer.










