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Presseschau vom 24. 05. 2007
Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung nicht verfassungsgemäß
Gestern (23. Mai) legten sieben Juristen dem Bundestags-Verkehrsausschuss ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für ein Bahnprivatisierungsgesetz vor. Angesichts der massiven und fundierten Kritik wird das Management der Deutschen Bahn AG zunehmend nervös. Gestern ließ Vorstandsmitglied Otto Wiesheu gleich zwei Pressemitteilungen los:
Bereits am Vormittag ließ er verbreiten: "Der Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnen des Bundes erweist sich in jeder Hinsicht als verfassungsgemäß. Er erfüllt alle Voraussetzungen des Grundgesetzartikels 87e - von der prinzipiellen Privatwirtschaftlichkeit bis zur Wahrung des Infrastrukturauftrags. Soweit verfassungsrechtliche Einwände gegen den Gesetzentwurf geltend gemacht worden sind, sind diese sämtlich unbegründet." Und versuchte so verzweifelt, Stunden vor Beginn der Anhörung den Rhythmus vorzugeben, gestützt auf die Gutachten der DB-Freunde Scholz und Hommelhoff, die vom Bundestag nicht als Experten geladen waren. Link zur Mitteilung...
Am Vortag der Anhörung hatte die DB AG ihre polierten Quartalszahlen vorgelegt.
Link zu den Quartalszahlen...
Eine Kritik dazu in der Welt...
Um 18.50 Uhr erklärt Wiesheu dann: "Anhörung leistet wichtigen Beitrag im politischen Prozess zur Teilprivatisierung"; wieder geißelt er dünnhäutig die "von interessierter Seite vereinzelt verbreiteten Einwände"; und wieder müssen Scholz und Hommelhoff herhalten, um den Einwänden der geladenen Rechtsexperten Paroli zu bieten.
Von den geladenen Experten zitiert die DB AG nur, was ihr passt. Am Ende der Pressemitteilung steht: "Einige Experten überraschen damit, dass ihre Forderungen hinter die heute bereits bestehende Aufteilung zwischen staatlicher und unternehmerischer Verantwortung und damit hinter die Grundprinzipien der Bahnreform von 1993 zurücktreten. So verlangt der Tübinger Prof. Ferdinand Kirchhoff Eingriffsrechte des Bundes in das operative Geschäft des Unternehmens, ähnlich wie der Prof. Georg Hermes aus Frankfurt am Main. Dazu sagte Hommelhoff: "Diese Forderung läuft auf eine verfassungswidrige Rückkehr zur Staatsbahn hinaus."
Die sachverständigen Professoren haben in ihren Stellungnahmen jedoch nicht – wie von Hommelhoff unterstellt - eine Rückkehr zur Behördenbahn gefordert. Sie verlangen jedoch ein wirkliches Letztentscheidungsrecht des Bundes für strategische Weichenstellungen und zentrale Personalentscheidungen. So müsse ein Eingriffsrecht des Bundes gegeben sein, um zum Beispiel den Rückzug der Schiene aus der Fläche zu verhindern (so der Experte Prof. Dr. Kirchhof). Auch verlangt das Grundgesetz tatsächlich vom Bund eine Verantwortung für die Bahnverkehrsangebote und für die Infrastruktur, wie das Bündnis "Bahn für Alle" mit einer Pressemitteilung dargelegt hat. Es geht “Bahn für Alle” nicht um eine Staatsbahn, bei der die Politik bis in Fahrplandetails eingreift, sondern um strategische und personelle Vorgaben sowie die Orientierung am Gemeinwohl und nicht an maximalen Profitinteressen.
Diesen Aspekt nimmt auch die Redaktion von tagesschau.de auf und schreibt:
"Knackpunkt ist Artikel 87e des Grundgesetzes, wonach der Bund den Verkehrsbedürfnissen der Allgemeinheit Rechnung zu tragen hat. Dies umfasst Ausbau und Erhalt des Schienennetzes und des Verkehrsangebots auf diesem Netz. Die Fachleute sagen nun ganz klar, dass dies nach einer Privatisierung in der geplanten Form nicht mehr gegeben sei." Und dann wird, wie in unserer Mitteilung, Absatz 4 des Artikels im Wortlaut zitiert – während sich die Privatisierer meist nur auf Absatz 3 berufen.
Wie es jetzt weitergeht, ist noch unklar. Bis heute haben sich die Bundesministerien noch nicht auf einen abgestimmten Gesetzentwurf einigen können, obwohl dieser für Ende März 2007 vom Deutschen Bundestag verlangt worden war.
Weiter auf tagesschau.de:
"In Regierungskreisen wird jedenfalls damit gerechnet, dass sich das Tauziehen um die Bahn noch eine Weile hinziehen wird. Mehdorn möchte gern schon 2008 seinen Einstand auf dem Frankfurter Börsenparkett geben. Damit wird es voraussichtlich nichts. Derzeit zuckelt der Zug in Richtung Börse, und möglicherweise steht hinter der nächsten Kurve das Signal ganz auf Rot. Wenn es nicht gar ein Abstellgleis ist."
Hans-Peter Friedrich, Vizevorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, überrascht mit einer neuen Variante. In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa forderte er das Trennungsmodell – Netz in Staatshand, Betrieb verkaufen. Allerdings reicht es der Union offenbar, wenn sie dieses Modell nach 10 oder 15 Jahren durchsetzt, nach Ablauf der vorgesehenen Regel. Das Schienennetz solle nach einer festen Laufzeit - von 10 oder 15 Jahren - endgültig aus dem DB-Konzern herausgelöst und für den Bund verfügbar gemacht werden. Die Trennung von Netz und Fahrbetrieb bleibe für den Wettbewerb auf der Schiene wichtig. "Am Beschluss des Bundestages, wonach das Eigentum an der Netz- Infrastruktur beim Bund bleiben muss, lassen wir keinerlei Abstriche zu", sagte der CSU-Politiker. "Dass die Deutsche Bahn AG für eine Anzahl von Jahren das Netz bewirtschaften und bilanzieren können soll, ist ebenfalls unstrittig. Am Ende der Laufzeit muss der Bundestag allerdings dann wieder jede Option haben - auch die von uns präferierte Trennung von Netz und Betrieb."
Der Infodienst des Bundestages schreibt zur Anhörung:
Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist nach Meinung der Mehrheit der Experten, die am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss gehört wurden, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Lediglich Professor Hubertus Gersdorf, Verfassungsrechtler an der Universität Rostock, bezeichnete den Entwurf uneingeschränkt als "verfassungskonform".
Auf die aus Reihen den Abgeordneten geäußert Frage, ob der vorliegende Referentenentwurf verbesserungsfähig sei oder es eines neuen Entwurfs bedürfe, zeigten sich die Experten zurückhaltend. Die meisten hielten eine Verbesserung zwar grundsätzlich theoretisch für möglich, ein Neuanfang ist ihrer Meinung nach aber (der) deutlich bessere Weg - gerade, so Georg Hermes, aus europarechtlicher Perspektive.
Seit gestern kommt nun wieder die Variante einer öffentlichen Infrastruktur und privaten Transportgesellschaften bzw. die Trennung von Infrastruktur und Betrieb ins Spiel. Mehrere Sachverständige der Anhörung forderten diese Trennung und den alleinigen Verkauf des Transportbereichs der Bahn. Dieses Trennungsmodell wurde ursprünglich von weiten Teilen der CDU/CSU, der FDP und den Grünen gefordert. Damit droht nun aber ein anderes Ungemach: die Zerschlagung der Deutschen Bahn AG.
So berichtet dpa vom 24.05.07:
“CSU-Verkehrspolitiker: Tiefensees Bahn-Modell ohne Chancen"
Berlin (dpa) - Der Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) für die Teilprivatisierung der Bahn hat nach Auffassung einer Gruppe von CSU-Bundestagsabgeordneten «rechtlich keine Chance mehr». Das habe die Anhörung von Verfassungs- und Bilanzrechtlern am Vortag im Verkehrsausschuss ergeben, erklärten Renate Blank, Klaus Hofbauer und Andreas Scheuer. Als Alternative schlugen sie den von Scheuer bereits vor einiger Zeit ins Spiel gebrachten Verkauf des Transport- und Logistikbereichs der DB vor. Danach sollten aus etwa 6 Milliarden Euro Verkaufserlös je die Hälfte in Bahninvestitionen und in den Bundeshaushalt fließen. «Es ist nicht Aufgabe der Steuerzahler, auf Dauer internationale Logistikverkehre zu organisieren und zu bezahlen», betonten die drei Abgeordneten.”
Es gäbe diesen Streit heute vermutlich nicht, hätte sich die Politik im Herbst vergangenen Jahres gleich für eine strikte Trennung der Schieneninfrastruktur von den anderen Bahnbereichen Personenverkehr, Güterverkehr und Logistik ausgesprochen. Dann wäre das Netz voll im Bundesbesitz geblieben, die anderen Bereiche hätten beliebig verkauft werden können.
Das Manager-Magazin schreibt, dass mit dem Verkauf von "Randaktivitäten" 15 Milliarden Euro erlöst werden könnten. Genannt werden die Logistiksparte Stinnes einschließlich der Lkw-Spedition Schenker (acht Milliarden Euro), das Busgeschäft (vier bis fünf Milliarden Euro) und die Immobilientochter Aurelis (zwei Milliarden).
Weitere Pressestimmen mit Aussagen der Rechtsexperten und Einschätzungen:
Aus den schriftlichen Stellungnahmen, die der FR vorliegen, geht hervor: Nur ein einziger der fünf geladenen Verfassungsrechtler, der Rostocker Professor Hubertus Gersdorf, hält die derzeitigen Bahnpläne der Bundesregierung für vereinbar mit dem Grundgesetz. Auch einer der beiden geladenen Bilanzexperten beurteilt das bisherige Privatisierungsvorhaben als nicht umsetzbar.
Schließlich konnte der Ex-Monopolist Bahn sein Privatisierungsgesetz in weiten Teilen faktisch selbst schreiben. Da fühlt sich nicht nur die Konkurrenz, sondern auch der Steuerzahler veralbert. Denn auch mit privaten Aktionären an Bord soll die Bahn künftig mit der staatlich finanzierten Infrastruktur verfahren können, fast wie es ihr beliebt. Der Gesetzentwurf ist an Einseitigkeit und Absurditäten kaum zu überbieten. So müsste der Staat für sein zuvor fast verschenktes Netz Milliardenbeträge zahlen, wollte er es zurückhaben, falls die Bahn es verkommen lässt.
FAZ online:
In der Diskussion um die Privatisierung der Deutschen Bahn hat die Mehrzahl von Rechtsexperten vor dem Parlament Zweifel am Regierungsplan geäußert. Fünf von sieben geladenen Experten des Verkehrsausschusses nannten am Mittwoch den Entwurf von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) rechtlich problematisch.
Financial Times Deutschland:
Die Bahn hatte vor der Anhörung versucht, die Deutungshoheit zu bekommen. Cheflobbyist Otto Wiesheu, der frühere bayerische Verkehrsminister, sagte: "Soweit verfassungsrechtliche Einwände gegen den Gesetzentwurf geltend gemacht worden sind, sind diese sämtlich unbegründet." Als Kronzeugen führte er den Heidelberger Juristen Peter Hommelhoff an. Dieser ist jedoch Mitglied des Beirats der Bahn. Weiterhin beruft Wiesheu sich auf ein Gutachten von Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz. Die Expertise im Auftrag der Bahn kam zu dem Ergebnis, dass der Entwurf voll dem Grundgesetz entspreche. Scholz ist Aufsichtsratsmitglied des Fußballklubs Hertha BSC Berlin, der von der Bahn mit mehreren Millionen Euro pro Jahr gesponsert wird. Die unabhängigen Experten, die am Mittwoch im Bundestag befragt wurden, kamen hingegen zu anderen Ergebnissen.
Robert Uerpmann-Wittzack von der Universität Regensburg sagte:
"Das Modell ist nicht mit der Verfassung vereinbar." Nach dem Grundgesetz müsse der Bund jederzeit ein Zugriffsrecht auf das Schienennetz haben. Das sei nach dem Entwurf nicht gegeben. Der Tübinger Staatsrechtler Ferdinand Kirchhof sagte: "Man müsste den Entwurf nachbessern, um ihn in den Hafen der Verfassungsmäßigkeit zu steuern." Auch er forderte, dass der Bund nach der Teilprivatisierung immer noch die "letzte Entscheidung" über die Infrastruktur haben müsse. Der Jurist Georg Hermes von der Universität Frankfurt urteilte: "Der Entwurf verstößt gegen das Grundgesetz.
Der Sommer wird für die Deutsche Bahn schwierig. Eigentlich sollen die Grundlagen für die Privatisierung geschaffen werden – und zwar im Sinne von Bahnchef Hartmut Mehdorn, der die Einheit von Verkehrstöchtern und Schienennetz fordert. Doch bei einer Expertenanhörung am Mittwoch im Bundestag äußerten die meisten Experten schwere verfassungsrechtliche und bilanzrechtliche Bedenken.
Von den Experten verteidigten nur wenige den Gesetzentwurf. Einer war Hubertus Gersdorf von der Uni Rostock. Er hatte bereits für das Verkehrsministerium ein Gutachten vorgelegt und in diesem Jahr auch für die Bahn gearbeitet.
Wenn der Verkehrsausschuss des Bundestages am Mittwoch sieben Hochschullehrer anhört, die den Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zur Bahnprivatisierung bewerten sollen, wird sich ein eindeutiges Bild ergeben: Mehrheitlich bewerten die Experten den Gesetzentwurf skeptisch bis ablehnend. Das ergibt sich aus den schriftlichen Stellungnahmen der Fachleute, die dem Handelsblatt vorliegen. Fünf der Fachleute haben die Verfassungskonformität des Gesetzentwurfes geprüft, zwei Juristen prüften bilanzrechtliche Aspekte. Vier der fünf Verfassungsrechtler sehen den Entwurf kritisch. Lediglich der Rostocker Verfassungsjurist Hubertus Gersdorf teilt die Bedenken nicht. Auch einer der beiden Bilanzfachleute hegt Zweifel.
Und schließlich schreibt das Manager-Magazin, dass das Bundesfinanzministerium jetzt gemerkt habe, dass mit einem Verkauf eines Viertes der DB-Aktien lediglich drei Milliarden Euro zu erlösen sind, während der Bund weiter "jährlich mindestens zehn Milliarden Euro" zahlen müsse. Hinzu kämen im Fall einer Teilprivatisierung neue Abhängigkeiten des Staats gegenüber den Investoren.
Schriftliche Stellungnahmen als PDF zum Download:
Prof. Dr. Michael Fehling, Bucerius LawSchool
(PDF, 76 KB)
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Rostock
(PDF, 40 KB)
Prof. Dr. Georg Hermes, Universität Frankfurt/Main
(PDF, 28 KB)
Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Universität Bonn
(PDF, 36 KB)
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Universität Tübingen
(PDF, 32 KB)
Prof. Dr. Detlef Kleindiek, Universität Bielefeld
(PDF, 96 KB)
Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, Universität Regensburg
(PDF, 12 KB)










