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Bahnprivatisierung verfassungswidrig? Bahn leistet sich Gegengutachten

Der Bahn-Vorstand sieht seinen Privatisierungsplan offenbar wanken, deshalb holt er sich ein Gutachten – ausgerechnet von Rupert Scholz, CDU-Politiker, ehemaliger Bundesverteidigungsminister und mit der Bahn fest verbandelt. Scholz war bis Mai 2006 Vorsitzender des Aufsichtsrates des Fußballclubs Hertha BSC und fädelte den Sponsorenvertrag zwischen Fußballverein und Bahn ein – die Bahn zahlt jährlich acht Millionen Euro an den Verein. Scholz ist noch immer einfaches Mitglied im Hertha-Aufsichtsrat.

So ist es kaum verwunderlich, dass Scholz und sein Mitgutachter Peter Hommelhoff. zu einem ganz anderen Schluss kommen als alle anderen Gutachter. Die Bahn-Gutachter meinen, dass das Privatisierungsgesetz mit Verfassung und Bilanzrecht vereinbar sei. Anders sehen das die Experten von vier Bundesministerien und die Gutachter im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), der nicht als Privatisierungsgegner bekannt ist.

Präsentiert wurde das Scholz-Hommelhoff-Gutachten übrigens von Bahn-Vorstand Otto Wiesheu, der bis zu seinem Wechsel zur Deutschen Bahn bayerischer Wirtschafts- und Verkehrsminster war – und der für die Union im Herbst 2005 auf Bundesebene vermutlich die Koalitionsverhandlungen im Bereich Verkehrspolitik geführt hatte, vermutlich im Wissen über seine zukünftige Arbeit für die Deutsche Bahn AG.

Wiesheu findet es denn auch ganz normal, dass sich der Konzern Deutsche Bahn AG mit einem Rechtsgutachten in die politische Diskussion einmischt, während der Bund seiner Bundesagentur für Arbeit es schon verboten hatte, ein Rechtsgutachten in eigener Sache in Auftrag zu geben. Dafür hält sich der Bund bei seiner Firma Deutsche Bahn AG aus dem Alltagsgeschäft heraus.

Bahn-Gutachter Scholz behauptet, mit der Privatisierung werde der Bund als Eigentümer von Schienennetz und Infrastruktur gestärkt. Tatsächlich soll der Bund aber seine Stimmrechte und Gewinnansprüche zu Gunsten der DB AG und ihrer künftigen Eigentümer abgeben. In Entscheidungen der DB AG über Netzangelegenheiten darf er nur hereinreden, wenn die Infrastruktur nachhaltig gefährdet ist. Stellt der Bund Mängel im Netz fest, soll die DB AG entsprechende Sanktionen mit Widerspruchs- und Anfechtungsrechten aufhalten können. Das Handelsblatt bilanziert in einem Kommentar von heute (15.5.2007): "Das Privatisierungsprojekt bewegt sich vielmehr in eine Sackgasse. Tiefensee muss das erkennen und seinen Gesetzentwurf zurückziehen."

Pressemitteilung der Deutschen Bahn AG

Bericht der Netzzeitung

Bericht im Handelsblatt

Pressemitteilung von "Bahn für Alle"

Weitere Presseartikel sind verlinkt in der Presseschau vom 16.05.2007

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