Volksaktie keine Alternative zu Bahn in öffentlicher Hand
24.8.2007 Das Modell einer so genannten Volksaktie kann die Gefahren einer Kapitalprivatisierung nicht verhindern. Große Finanzinvestoren sind zwar die größere Gefahr, da sie ausschließlich an ihrer Rendite und keineswegs am Bahnverkehr in Deutschland interessiert sind. Die beste Lösung bleibt eine Bahn in öffentlicher Hand. Sieben starke Argumente, warum das Volksaktienmodell keine Alternative ist:
Das Volksaktienmodell akzeptiert die propagierten Prämissen der Betreiber der Bahnprivatisierung. Mehdorn und Kollegen im Vorstand der DB AG leiern immer wieder: Die Deutsche Bahn AG braucht "frisches Kapital", das wäre nur über Aktienverkäufe zu erhalten. Verwendet werden soll das Geld nicht für besseren Schienenverkehr in Deutschland, sondern für Zukäufe auf dem Weg zum globalen Logistikkonzern. Auch mit so genannten Volksaktien wäre das System Bahn nicht mehr den Zielen der Verkehrspolitik und der Ökologie unterworfen, sondern dem Renditedruck, denn auch eine Volksaktie muss im wirtschaftlichen Sinne für die Anleger erfolgreich sein.
Käufer der Volksaktie würden doppelt zahlen. Der Gesellschaft wird suggeriert, es würde Volkseigentum entstehen. In Wirklichkeit wird aber der Ausverkauf öffentlichen Eigentums betrieben. Die Deutsche Bahn AG gehört längst allen: Sie befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Jeder Volksaktionär würde so ein zweites Mal bezahlen, dann aber seine Dividende einfordern. Die anderen Bürger würden zur Hälfte enteignet, denn:
Verkauf der DB AG unter Wert. Auch mit Volksaktien sollen Werte um 185 Milliarden Euro (Bruttoanlagevermögen laut Statistik "Verkehr in Zahlen" des Bundesverkehrsministeriums) für einen einmaligen Erlös von fünf bis sechs Milliarden Euro weggegeben werden. Es würden also fast 90 Milliarden Euro verschenkt.
Widersprüchliche Ziele. Den Kleinanlegern wird eine sichere und attraktive Anlageform propagiert - sozusagen von Staats wegen empfohlen und mit auf über 15 Jahre garantierten Subventionszahlungen. Gleichzeitig soll die Privatisierung erklärtermaßen für mehr Wettbewerb sorgen. Beides steht aber im Widerspruch zueinander: Mehr Wettbewerb bedeutet einen Verlust von Marktanteilen für die Deutsche Bahn AG, was zukünftige Gewinne gravierend gefährdet. Der zweite Widerspruch: Eine Bahn im Allgemeinwohl kann und muss keine Gewinne einfahren, die an Aktionäre verteilt werden.
Leere Versprechen. Durch eine Reihe von Zusätzen, die mit dem eigentlichen Prinzip nichts zu tun haben soll für das Konzept Volksaktie geworben werden: Rabatte für zukünftige Anleger, Mitarbeiterbeteiligung, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand und Berufung von Vertretern aus Fahrgast-, Verbraucher- und Umweltverbänden in den Aufsichtsrat. Diese Zusätze sind Versprechen, die dem Recht der Anleger auf Rendite weit unterlegen wären und die, sofern sie die Rendite gefährden oder schmälern würden, sofort zurückgenommen werden können. Der Vollzug der Privatisierung durch Ausgabe der Volksaktie hingegen wäre nahezu irreversibel. Ideen wie echte Bahnexperten im Aufsichtsrat oder Rabatte für Inhaber von Bahnanleihen lassen sich auch jenseits einer Privatisierung umsetzen.
Aktienkapital ist teuer. Die Finanzierung über privates Kapital ist die teuerste Möglichkeit, an Geld zu kommen. Als Bundesunternehmen profitiert die DB AG von einem guten Rating und entsprechend niedrigen Zinssätzen. Der Bund als Eigentümer könnte Investitiosmittel zur Verfügung stellen, auch als Kapitalerhöhung, um politische Ziele wie Mobilität für alle und Klimaschutz zu erreichen. Mit Bahnanleihen könnte privates Geld zu festen Zinssätzen geliehen werden, ohne Renditedruck zu erzeugen. Diese Anleihen können auch mit Anreizen für Bahnkunden verknüpft sein.
Volksaktien können zu Heuschrecken-Aktien werden. Der Effekt der so genannten Volksaktie, einer vinkulierten stimmrechtslosen Namensaktie, soll sein, dass der politische Einfluss des Bundes auf die DB AG gesichert wird und der Verkauf an Finanzinvestoren ausgeschlossen wird. Ein ähnliches Modell im VW-Gesetz von der EU-Kommission gekippt. Wahrscheinlich müsste das Recht auf Veräußerung und die Stimme in der Hauptversammlung nachträglich doch noch eingeräumt werden.
Volksaktien schützen nicht vor Wertverlust. So genannte "Volksaktien" sollte es bereits für VW und Telekom geben. Beide Aktienpapiere haben sich nach den Emissionen an Kleinaktionäre schlecht entwickelt. Der Telekom-Aktienkurs liegt heute unterhalb des Emissionswerts. Die Einführung vinkulierter Namensaktien würde keinen Schutz bieten, vergleichbares zu verhindern. Schließlich hängt grundsätzlich die Entwicklung einer Aktie nicht davon ab, ob sie in Form einer Namensaktie ausgegeben wird oder ob sie nicht einfach weiter verkauft werden darf, sondern allein von der Renditeentwicklung und -erwartung.
Weitere Dokumente zum Thema Volksaktie:
Der Vorschlag von Hermann Scheer und Andrea Ypsilanti im Original: PDF, 74 Kilobyte
Eine Kritik von Winfried Wolf: PDF , 55 Kilobyte
Der Beschluss des SPD-Parteivorstands vom 20. August 2007: PDF, 44 Kilobyte
Die Begründung des ursprünglichen Antrags an den SPD-Parteivorstand: PDF, 49 Kilobyte










