.Norbert Hansen, Vorsitzender der Gewerkschaft TRANSNET Foto: TRANSNET
Hansen distanziert sich vom DGB
In einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten hat sich der Transnet-Vorsitzende Norbert Hansen gegen die Beschlüsse des Bundesvorstands des DGB gestellt. Zudem erweckt er den Eindruck, als wäre die Entscheidung über die Bahnprivatisierung bereits getroffen.
Hansen spricht dem DGB schlicht das Recht ab, sich zum derzeitigen DB-Privatisierungsprozess zu äußern. Er erweckt den Eindruck, als wären die Weichen für eine Bahnprivatisierung bereits mit der Bahnreform 1994 gestellt worden. Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Union führt er als Beleg an, dass es nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie der Privatisierung gehe.
Die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, die Bahn zu privatisieren, soll dem Vernehmen nach von Gerhard Schröder kurzfristig eingebracht worden sein, damals schon scheidender Bundeskanzler. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Änderung ohne die Zustimmung von Hansen überhaupt vorstellbar ist. Zumal Hansen eine enge Beziehung zu Schröder hat, die sie auch gerne zur Schau gestellt haben. Auf dem Gewerkschaftstag 2004 der Transnet wurde die seit gemeinsamen Juso-Zeiten existierende Freundschaft zwischen Hansen und Schröder für alle sichtbar zelebriert und auch bei den Schlichtungsgesprächen zum Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrag der Bahn war es Schröder, der von Hansen als Schlichter ins Rennen geschickt wurde.
Der DGB-Bundesvorstand hatte in seinen Beschlüssen vom 6. März und 3. April 2007 eine Kapitalprivatisierung der DB AG abgelehnt und sich für den Verbleib der DB AG als integriertes Unternehmen im vollständigen öffentlichen Eigentum ausgesprochen. Hansen bzw. die Führung der Transnet hatte diesen Beschlüssen nicht zugestimmt (DeineBahn berichtete).
Hansen erweckt in seinem Brief vom 30. April 2007 den Eindruck, als stünden die Themen Erhaltung des integrierten DB-Konzerns und der Beschäftigungssicherung sowie die Weiterentwicklung der DB AG als internationaler Mobilitätsdienstleister im Widerspruch zu den DGB-Beschlüssen. Was Hansen verschweigt: Der DGB hat alle diese Anforderungen der Transnet in seinem zusätzlichen Beschluss vom 3. April ausdrücklich unterstützt. Im verkehrspolitischen Arbeitskreis des DGB wurde die Beschlussvorlage am 8. März einstimmig, mit den Stimmen der Transnet-Vertreter, verabschiedet.
Der Beschluss des DGB vom 3. April unterstützt die Weiterentwicklung der DB AG als europäischer Mobilitätsdienstleister, verlangt aber auch eine Konzentration der Investitionen auf die Sicherung und Weiterentwicklung des Schienenverkehrs in Deutschland. Möglicherweise sieht Hansen dem entgegen die Zukunft der DB AG völlig losgelöst von ihrem heutigen Kerngeschäft, dem Bahnverkehr.
Die Position von Hansen ist auch insofern nicht nachvollziehbar, da der Beschluss des DGB vom 6. März im Wesentlichen auf einer selbst von Hansen vorformulierten gemeinsamen Erklärung mit dem ver.di-Vorsitzenden Bsirske vom Mai 2006 basiert. Darin wird gefordert, dass die DB AG als integriertes Unternehmen im Staatseigentum erhalten bleibt.
Hansen konstatiert wie der DGB die Notwendigkeit einer Kapitalaufstockung bei der DB AG. Eine daraus resultierende Anforderung an den Bundeshaushalt ist noch lange kein Grund einer Kapitalprivatisierung. Wie hoch diese Eigenkapitalaufstockung sein müsste, hängt vom wirtschaftlichen Ergebnis der DB AG und der Investitionsstrategie ab. Für die letzten Jahre hat der Bahnvorstand kontinuierliche Verbesserungen des Ergebnisses vermeldet, die auch zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis der Bahn beigetragen haben. Aus Sicht des Bundes ist zu beachten, dass bei einer DB AG in hundertprozentigem Bundeseigentum die anfallenden Dividenden vollständig dem Bund zufließen würden.
Notwendige Eigenkapitalaufstockungen sollten aus Haushaltssicht als eine Art Kredit an die Bahn betrachtet werden, für den nur eine bestimmte Zinsbelastung anfällt. Diese Haushaltsbelastung würde sich hierbei in engen Grenzen bewegen und nur einen Bruchteil der großen Haushaltsrisiken betragen, die im Zusammenhang mit der Kapitalprivatisierung stehen. Hierbei geht es insbesondere um die Risiken für den Bundeshaushalt im Zusammenhang mit der Infrastruktur. Aus Sicht des Unternehmens ist zu beachten, dass Kredite für ein öffentliches Unternehmen aufgrund des geringeren Risikos für den Kreditgeber günstiger zu haben sind als für ein privates Unternehmen. Eine öffentliche Eigentümerschaft würde also die Unternehmensentwicklung der Bahn zusätzlich fördern.
Transnet-Beschluss vom 3. April 2006 PDF...










