bündnis bahn für alle

.

Zwei Presseartikel scheinen die Privatisierung der Bahn ins Wanken zu bringen

Laut HANDELSBLATT hat jetzt auch das Innenministerium gegenüber dem Verkehrsministerium Zweifel bezüglich der Verfassungsrechtlichkeit des DB-Privatisierungsgesetzes geäußert. Demnach sei es fraglich, ob der Gesetzentwurf den im Grundgesetz niedergelegten Ansprüchen für den staatlichen Infrastrukturauftrag gerecht werde. Zuvor hatte bereits das Wirtschaftsministerium Bedenken angemeldet. Mehr unter:

HANDELSBLATT: Neuer Widerstand für Tiefensees Bahnpläne

SPIEGEL: Innenministerium hat verfassungsrechtliche Bedenken

Das Innenministerium äußert verfassungsrechtliche Bedenken, die Commerzbank prophezeit, dass der teilweise Verkauf gerade noch drei Milliarden Euro in die Bundeskasse bringen könnte.

Der Entwurf für ein Bahnprivatisierungsgesetz sieht vor, dass die bundeseigenen Infrastrukturgesellschaften für Netz, Bahnhöfe und Energierzeugung real der teilprivatisierte DB AG überlassen werden sollen. Dabei garantiert der Bund, dass jährlich in die Infrastruktur rund 3,5 Milliarden Euro fließen, womit die Rendite der privaten Investoren maßgeblich mitfinanziert würde. Zweitens soll am Ende der Vertragslaufzeit (also z.B. 2023 oder 2024) die reale Verfügung über die Infrastruktur nur dann wieder an den Bund zurückfallen, wenn dieser dafür an die teilprivatisierte DB AG einen hohen, mindestens zweistelligen Miliarden-Euro-Betrag bezahlt.

Das Innenministerium kritisiert, mit diesem Gesetz “begibt sich der Bund jedes unmittelbaren Einflusses auf das operative Geschäft” der Infrastrukturgesellschaft, was dem “Infrastrukturgebot des Grundgesetzeses” widersprechen würde. Offensichtlich wird die Gefahr gesehen, das Bundesverfassunggericht könnte ein solches Gesetz kassieren oder der Bundespräsident könnte seine Unterschrift verweigern.

Tatsächlich heißt es im Grundgesetz Artikel 84e, Absatz 4: “Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird.”

In diesem Artikel wird der Bund im gleichen Atemzug, wie seine Verantwortung für das Schienennetz festgelegt wird, verpflichtet, “dem Wohle der Allgemeinheit ... mit Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung (zu) tragen”. Der Nahverkehr wird hier ausgeklammert, da dieser seit 1995 (Regionalisierungsgesetz) Sache der Bundesländer ist. Damit aber widerspricht der Wortlaut und der Geist dieses Verfassunsartikel jeder Privatisierung, auch einer solchen des Bahnbetriebs. Denn private Betreiber werden sich per definitionem nicht an den “Veerkehrsbedürfnissen” und schon gar nicht am “Wohl der Allgemeinheit” orientieren. Für sie zählt allein die maximale Rendite., und die ist bei Fernverkehrsangboten für die Ostseeküste, für den Schwarzwald oder für die Region Oberschwaben und Ostfriesland nicht darstellbar. Wenn im Regierungslager der tatsächliche Wortlaut der Verfassung nicht zur Kenntnis genommen wird, so zeigt dies, wie wenig ernsthaft die Kritik am Tiefensee-Entwurf ist.

Egal ob verfassungswidrig oder nicht– laut Commerzbank könnten mit dem aktuuellen Modell und einem Verkauf von 49,9 Prozent der Anteile an der DB AG “höchstens 6,2 Milliarden Euro” erlöst werden. Davon soll gut die Hälfte der teilprivatisierten DB AG zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalbasis gegeben – also geschenkt – werden soll. Geht man realistischerweise davon aus, dass es in einer ersten Tranche nur rund 25 Prozent sind, die verkauft werden, dann halbieren sich die Erträge nochmals. Damit aber wird der Skandal auf den Punkt gebracht: Ein in 170 Jahren akkumuliertes gesellschaftliches Vermögen, das 150 oder auch 250 Milliarden Euro repräsentiert, wird für einen kleinen, einstelligen Milliarden-Euro-Betrag preisgegeben.

Artikel versenden · drucken